Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als Opt-Out eingeführt. Das heißt, Versicherte müssen aktiv gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen, wenn sie keine ePA haben wollen. Dies ist erstmalig vor der Einrichtung der Akte bis zum 15. Januar 2025 möglich.
ℹ️ Zu beachten sei, dass (meist) aus zwei Widerspruchsarten gewählt werden kann: a) vollständig oder b) teilweise. Ein zusätzlicher schriftlicher Wiederspruch kann zzgl. als Abfrage genutzt werden (doppelt-opt-out).
🧐 Ein Punkt (kann) im 'ePA-Online-Wiederspurchs-Antrag' außen vor bleiben: • Die Löschung der (bisher) gespeicherten personenbezogenen Daten
P.S. Schon mitgekriegt, dass ab dem 15. Juli 2025 Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke genutzt werden können ? ❗️ "Das soll die Gesundheitsversorgung verbessern." Ein widersprechen, sei nach Verbraucherzentrale ERST ab dem 15. Juli 2025 möglich.
CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger
Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out kommt nun die Patientenakte „für alle“: Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Versicherten werden ohne deren Zutun über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg in einer zentralen Datenbank zusammengeführt. Doch auch die „ePA für alle“ kann ihre Sicherheitsversprechen nicht halten. Beim 38C3 wird demonstriert, wie unberechtigte Personen mit wenig Aufwand massenhaften Zugang zur ePA für alle erlangen können.
Der Chaos Computer Club (CCC) deckt auf, dass der Volkswagen-Konzern Bewegungsdaten von hunderttausenden Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat systematisch erfasst und über lange Zeiträume speichert. Die Daten, einschließlich Informationen über Fahrzeughalter:innen, waren zudem ungeschützt im Internet zugänglich.
Aus einem regionalen Weihnachtskalender - Törchen No.15, generiert mit Hilfe von ChatGPT durch die Bürgerinitiative Neckartenzlingen "MobilfunkBürgerforum":
Forwarded from BÜNDNIS VERANTWORTUNGSVOLLER MOBILFUNK DEUTSCHLAND
Immer mehr Indizien, dass Mobilfunkmasten die Biosysteme von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigt werden - aber Deutschland überprüft das nicht durch belastbare Studienaufträge. Es wird vom BfS nur mantramäßig wiederholt, dass wir noch mehr Forschung brauchen, ohne diese Forschung zu ermöglichen. Das erscheint als reine Alibi-Aussage - während der 5G-Ausbau mit aller Macht beschleunigt wird.
Die erste Stadt hat auf das Urteil des OVG Koblenz vom April 2024 reagiert, das die Rechtmäßigkeit der derzeit geltenden Grenzwerte für Mobilfunk in Frage stellt. OVG Rheinland-Pfalz vom 04.04.24, 1 A 10814/23.OVG
Es gibt einige Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gesundheitsrisiken digitaler Wasserzähler, insbesondere im Zusammenhang mit der eingesetzten Funktechnologie und elektromagnetischen Feldern (EMF). Hier ist eine Übersicht möglicher gesundheitsgefährdender Aspekte:
1. Elektromagnetische Strahlung (EMF): - Digitale Wasserzähler, die über Funktechnologien wie WLAN, Mobilfunk oder andere drahtlose Kommunikationsprotokolle arbeiten, senden elektromagnetische Strahlung aus. Diese Strahlung wird von einigen als potenziell gesundheitsschädlich angesehen, vor allem bei dauerhafter Exposition, obwohl die Strahlung im Vergleich zu Mobiltelefonen oder WLAN-Routern gering ist.
2. Mögliche Auswirkungen auf sensible Personen (Elektrosensibilität): - Manche Menschen berichten über gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Konzentrationsschwierigkeiten, die sie auf elektromagnetische Strahlung zurückführen. Elektrosensibilität ist jedoch ein umstrittenes Thema, da wissenschaftliche Beweise für einen kausalen Zusammenhang begrenzt sind.
3. Störung des Schlafs: - Einige Studien legen nahe, dass elektromagnetische Felder den Schlafrhythmus beeinträchtigen könnten, indem sie die Produktion von Melatonin, einem Schlafhormon, stören. Digitale Zähler, die Funktechnologie nutzen und sich in der Nähe von Schlafräumen befinden, könnten somit theoretisch Schlafprobleme verursachen.
4. Thermische Effekte durch Strahlung (sehr gering): - Elektromagnetische Strahlung kann zu minimalen Temperaturerhöhungen im Gewebe führen, wenn auch nur in sehr geringem Maße und weit unterhalb der Grenzwerte. Dennoch gibt es Bedenken, dass selbst diese geringen thermischen Effekte langfristig negative gesundheitliche Auswirkungen haben könnten.
5. Psychologischer Stress durch Wahrnehmung möglicher Risiken: - Die Angst oder das Bewusstsein für mögliche Gesundheitsrisiken durch die Strahlung von digitalen Wasserzählern kann bei manchen Menschen psychologischen Stress oder Angstgefühle auslösen, was sich negativ auf die allgemeine Gesundheit auswirken kann.
6. Langfristige Unklarheit über Gesundheitsfolgen: - Digitale Wasserzähler und ähnliche Smart-Technologien sind relativ neu auf dem Markt, und die Langzeitfolgen der permanenten Exposition gegenüber niederfrequenten elektromagnetischen Feldern sind noch nicht vollständig erforscht. Langzeitstudien fehlen bisher, was zu Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Langzeiteffekte führt.
### Fazit Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Strahlung und Gesundheitsrisiken durch digitale Wasserzähler sehr gering sind, da die Strahlungsleistung solcher Geräte niedrig ist und in den meisten Fällen weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Dennoch sind weitere Langzeitstudien wichtig, um langfristige Effekte vollständig ausschließen zu können.
Regelung: In Mexiko gibt es ähnliche Regelungen in einigen Schulen, die den Gebrauch von Smartphones und Tablets im Unterricht verbieten, insbesondere in Grundschulen und frühen Sekundarstufen. Besonderheit: Einige Schulen erlauben nur den Einsatz von Tablets, wenn sie für den Unterricht erforderlich sind. 14. Kanada Regelung: In Kanada gibt es in einigen Provinzen und Schulen Verbote oder Einschränkungen bezüglich der Nutzung von Smartphones und Tablets in der Schule, vor allem in Grundschulen. Besonderheit: Das Verbot ist nicht landesweit und hängt von den jeweiligen Schulbezirken ab. 15. Australien Regelung: In einigen australischen Bundesstaaten (wie New South Wales) gibt es Regelungen, die Smartphones in der Schule verbieten oder stark einschränken. Besonderheit: Das Verbot betrifft oft Grundschulen und die ersten Jahre der Sekundarstufe. 16. Türkei Regelung: In der Türkei gibt es Regelungen, die die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht beschränken, besonders in der Grundschule und Sekundarstufe. Besonderheit: Die Regelungen sind oft lokal und können je nach Schulbezirk unterschiedlich sein. Diese Liste enthält einige der wichtigsten Länder, in denen es Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones und Tablets in Schulen gibt. Die genaue Ausgestaltung und Durchsetzung solcher Verbote variiert je nach Land, Region und Schule.
1. Frankreich Regelung: In Frankreich wurde 2018 ein landesweites Gesetz verabschiedet, das Smartphones und Tablets in Grundschulen und weiterführenden Schulen (bis zur 9. Klasse) verbietet. Schüler dürfen ihre Geräte nur außerhalb des Unterrichts und in Pausen verwenden. Besonderheit: Das Gesetz gilt für alle Schulen, die staatlich gefördert sind. 2. Vereinigtes Königreich Regelung: In England gibt es keine landesweite Regelung, aber viele Schulen haben eigene Richtlinien, die Smartphones verbieten oder einschränken. Insbesondere Grundschulen und weiterführende Schulen (Sekundarstufe I) haben oft strenge Verbote. Besonderheit: Das Verbot kann regional variieren und hängt stark von den jeweiligen Schulen ab. 3. Russland Regelung: Russland hat 2019 ein Gesetz verabschiedet, das Schulen verbietet, Smartphones während des Unterrichts zu verwenden. Der Einsatz von Smartphones in Schulen ist grundsätzlich verboten, außer in besonderen Fällen. Besonderheit: Das Gesetz gilt nicht nur für Grundschulen, sondern auch für weiterführende Schulen. 4. Deutschland Regelung: In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Einige Bundesländer (wie z. B. Baden-Württemberg) haben Smartphones und Tablets in Schulen verboten oder eingeschränkt, besonders in der Grundschule und der Sekundarstufe I. Besonderheit: Die Regelungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Einige Länder haben Maßnahmen ergriffen, um den Gebrauch von Handys im Unterricht zu regulieren. 5. Indien Regelung: In Indien gibt es in einigen Bundesstaaten Verbote für Smartphones in Schulen. Besonders in Grundschulen und weiterführenden Schulen in staatlichen und öffentlichen Bildungseinrichtungen wird die Nutzung von Mobiltelefonen und Tablets reguliert. Besonderheit: Das Verbot ist nicht landesweit, sondern hängt von den jeweiligen Schulen und Regionen ab. 6. Südkorea Regelung: In Südkorea gibt es eine strenge Regulierung der Nutzung von Smartphones in Grund- und Mittelschulen. Schüler dürfen ihre Handys während der Schulzeiten nicht benutzen, um Ablenkungen zu vermeiden. Tablets werden teilweise auch reguliert. Besonderheit: Das Verbot gilt für alle Schüler unter 15 Jahren. 7. Belgien Regelung: In Belgien haben einige Schulen und Regionen ähnliche Regelungen eingeführt. Insbesondere in der Grundschule gibt es Verbote oder starke Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones und Tablets. Besonderheit: In einigen Regionen, wie z.B. Flandern, gibt es landesweite Empfehlungen, Smartphones im Unterricht zu verbieten. 8. Norwegen Regelung: Norwegen hat im Jahr 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Gebrauch von Handys und Tablets in Grundschulen und weiterführenden Schulen während des Unterrichts verbietet. Schüler dürfen ihre Geräte nur in den Pausen verwenden. Besonderheit: Das Gesetz wurde nach einem intensiven öffentlichen Diskurs über die Auswirkungen der digitalen Geräte auf das Lernen eingeführt. 9. Finnland Regelung: In Finnland haben viele Schulen, insbesondere Grundschulen, Regelungen, die die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht stark einschränken oder verbieten. Besonderheit: Das Verbot ist in einzelnen Schulen unterschiedlich streng und betrifft hauptsächlich den Unterricht und nicht das Pausenverhalten. 10. Ägypten Regelung: In Ägypten gibt es in einigen Schulen (insbesondere in öffentlichen Schulen) Verbote für die Nutzung von Smartphones und Tablets. Besonderheit: Diese Regelungen sind nicht landesweit, sondern oft an einzelne Schulen gebunden. 11. Italien Regelung: In Italien haben einige Schulen in verschiedenen Regionen die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht eingeschränkt oder verboten, insbesondere in der Grundschule und der Sekundarstufe I. Besonderheit: Das Verbot ist nicht landesweit geregelt, sondern liegt im Ermessen der Schulen. 12. Chile Regelung: Chile hat in einigen Schulen eine Einschränkung oder ein Verbot für den Gebrauch von Smartphones und Tablets eingeführt, besonders in den unteren Jahrgangsstufen. Besonderheit: Die Regelungen variieren je nach Region und Schule. 13. Mexiko