Die Bundesagentur für Arbeit hat in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium Jobcenter angewiesen, mit sofortiger Wirkung Hartz IV-Beziehende im Bedarfsfall wieder mit Sanktionen zu belegen․ Die Sanktionen waren Anfang April wegen der Corona-Krise vorübergehend ausgesetzt․
Die Landesbank Baden-Württemberg hat entschieden, dass sie ab Juli 2020 nur noch Kreditkartenzahlungen freigibt, wenn diese per Mobilgeräte-App getätigt werden․ Wer das nicht möchte und den neuen Bedingungen widerspricht, dem wird der Vertrag gekündigt․