PlatzHirsch Göppingen

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Restaurant am Göppinger Hohenstaufen Fussball-Stadion
🎉 Feiertag-Special im Platzhirsch Göppingen! 🎉

Kommt vorbei und genießt unser exklusives Feiertagsangebot: Drei köstliche Burger mit Pommesbeilage, und das für unschlagbare 19 € pro Burger! 🍔🍟

Ob saftiger Beef-Burger, würziger Chicken-Burger oder unser beliebter Veggie-Burger – bei uns ist für jeden Geschmack etwas dabei. Perfekt für ein gemeinsames Essen mit Freunden oder der Familie.

Nur am Feiertag! Lasst euch dieses Angebot nicht entgehen und sichert euch euren Tisch bei uns.

📅 Datum: [Feiertagsdatum]
📍 Ort: Platzhirsch Göppingen

Wir freuen uns auf euch! #Feiertag #Special #BurgerLovers #Göppingen

Hinweis: Reservierungen sind empfohlen. Ruft uns an oder schreibt uns eine Nachricht, um euren Platz zu sichern.

https://t.center/Platzhirsch_73033
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen

Dienstag, 17. Oktober 2023

Amtsgericht Göppingen

In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 € zuzüglich Auslagen und Gebühren.

Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.

Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart zu spüren bekommen.

Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.

Die Verhandlung wurde vertagt.

Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.

Hintergründe und Details wie immer

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