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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Einstellung im „Hubschrauber-Fall“

Heute:
Amtsgericht Aachen

In einem Bußgeldverfahren gegen einen bekannten Versammlungsleiter wurde das Verfahren nach zweitägiger Hauptverhandlung bei voller Kostenerstattung eingestellt.

Dabei erreichte der Verfolgungseifer des Aachener Ordnungsamtes - wie so häufig bei „Corona-Demonstrationen“ - ungeahnte Ausmaße.

Der mit 1000,- EUR belegte Bußgeldbescheid war am Ende das Papier nicht wert, auf dem er verfasst war.

Warum das so war und somit die Staatskasse aufgrund schlampiger Ermittlungen und rechtlicher Unkenntnis wieder einmal zur Kasse gebeten wird und was das alles mit einem „Hubschrauber“ zu tun hat, erkläre ich in

👉 diesem Video 👈

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen

Dienstag, 17. Oktober 2023

Amtsgericht Göppingen

In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 EUR zuzüglich Auslagen und Gebühren.

Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.

Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart tu spüren bekommen.

Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.

Die Verhandlung wurde vertagt.

Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.

Hintergründe und Details wie immer

👉 hier im Video 👈

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#BW #Gesundheitswesen #EinrichtungsbezogeneImpfpflicht #Bußgeldverfahren

Eine aktuelle Abfrage des Gesundheitsministeriums bei den Gesundheitsämtern im Land (PDF) hat ergeben, dass in Baden-Württemberg derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen laufen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Der Bundestag hatte ein entsprechendes Gesetz Ende 2021 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Land rechnet mit weiteren Bußgeldverfahren. Erste Bußgelder wurden bereits in der Größenordnung von 250 bis 300 Euro verhängt.

Hier gehts zur 👉🏼 Quelle
24.06.2022

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