Das Corona-Notlagegesetz für Kommunen in Brandenburg ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der Landesverfassung unvereinbar.
Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärte in einem Beschluss nach Mitteilung vom Freitag, dass das Gesetz von 2020 unter anderem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. ... Quelle hier!
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