Beitrittslösung nach Art. 23 GG oder gemeinsame Abstimmung über neue Verfassung nach 146 GG
Diese Frage ist bis heute umstritten. Sie ist Wasser auf den Mühlen der sog. Reichsbürger, die behaupten, wir hätten gar keine gültige Verfassung. Dies ist falsch !!! Das Grundgesetz, das 1949 die Bundesrepublik schuf, nennt für das Präambel-Ziel, »die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden«, seltsamerweise
zwei Wege - in Artikel 23 und Artikel 146 GG. Letztlich kam es zur Beitrittslösung gem. Art 23 GG, dem sog. Königsweg.
Artikel 146 GG als Alternative
Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung entbrannte eine Debatte darüber, ob auch die deutsche Vereinigung durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vollzogen werden sollte. Alternativ zur Beitrittsoption des Artikels 23 sah das Grundgesetz
in Artikel 146 die Möglichkeit vor, über eine verfassunggebende Versammlung mit anschließender Volksabstimmung eine neue Verfassung zu schaffen.
Dieser Weg wurde von Teilen der DDR-Bürgerrechtsbewegung und im Westen von vielen Sozialdemokraten und linken Intellektuellen befürwortet. Sie argumentierten, der Vereinigungsprozess verlange die gleichberechtigte Beteilung der DDR an einer gesamtdeutschen Verfassung, die durch die ausdrückliche Zustimmung des gesamten deutschen Volkes legitimiert werden müsse.
Artikel 23 GG
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
So war auch das Saarland am 14. Dezember 1956 nach dem Art 23 GG der BRD beigetreten. Im Saarland fand dazu eine Volksabstimmung statt.
Artikel 23 GG als „Königsweg“ des Einigungsprozesses
Vor allem Konservative hielten dagegen, der komplizierte Prozess einer Verfassungsneuschöpfung sei zu zeitraubend. Das Grundgesetz habe sich bewährt und sichere das Gelingen des Einigungsprozesses. Der Beitritt nach Artikel 23 sei der „Königsweg“, unterstützte Bundeskanzler Helmut Kohl den Einigungsplan seines Innenministers Wolfgang Schäuble.
Aber nicht westdeutsche Politiker hatten über das Prozedere zu entscheiden; nach Artikel 23 Absatz 2 bestimmte darüber allein das beitretende Gebiet, also die DDR. I
m August 1990 votierte die Volkskammer dafür, die deutsche Einheit durch den Beitritt zum Grundgesetz herbeizuführen.
Dieser "Königsweg" (also der Beitritts der DDR zur BRD) bot laut Schäuble die "Garantie für den Fortbestand verläßlicher Grundentscheidungen und Grundstrukturen im Verhältnis zu unseren Partnern und Nachbarn" und der DDR ein "sicheres Rechtsfundament für rechtliche/ wirtschaftliche/gesellschaftliche Restrukturierung".
Wer nun immer noch meint, wir hätten keine gültige Verfassung und daher zur Reichsverfassung von 1871 zurückkehren will, dem sei gesagt, dass es über diese Verfassung ebenfalls nie eine Volksabstimmung gegeben hat.
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