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Sie haben sich zwischen 1977 und 2009 scheiden lassen und Ihr Ex-Partner ist inzwischen verstorben? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Versorgungsausgleich von einst ändern oder aufheben lassen können․
Die Art und Weise, wie Betriebsrenten derzeit bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, verstößt nicht gegen das Grundgesetz․ Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden․