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Mehrere Frauen haben versucht, die letzte Bundestagswahl anzufechten․ Schließlich habe es an Paritätsregeln gefehlt․ In der Sache haben die Verfassungsrichter nicht entschieden․ Sie nutzten die Gelegenheit aber für ein paar grundsätzliche Erwägungen․
Die Bürgermeisterin von Paris hat elf Frauen, aber nur fünf Männer in Führungspositionen befördert – und damit eine Paritätsregel verletzt․ Die Strafe hält Anne Hidalgo für „absurd, ungerecht, unverantwortlich und gefährlich“․
In Thüringen wurde die Quotenregel verworfen, nach der Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sein müssen․ SPD, Linke und Grüne im Bund werten das zwar als Rückschlag, wollen sich aber nicht von ihrem Ziel abbringen lassen․