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Damit hat das Gericht dem Antrag des Anwalts des Fußballers stattgegeben․ Doch auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Revision eingelegt․ Sie fordern eine härtere Strafe für Boateng․
Im Prozess um den rechtsextremen Drohschreiben des „NSU 2․0“ werden nun die Plädoyers der Verteidigung gehört․ Diese warfen der Staatsanwaltschaft vor, in ihrem Plädoyer nicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme vor Gericht eingegangen zu sein․
Zahlreiche Augenzeugen und Hinterbliebenen haben sich der Nebenklage angeschlossen․ Ihre Anwälte schildern in ihren Plädoyers, wie sie den Terrorprozess geprägt haben․