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Wenn Partner oder Kinder Geld aus Lebensversicherungen von Verstorbenen erhalten, kann eine Erbschaftsteuer fällig werden․ Doch mit ein paar einfachen Kniffen lässt sich eine ungewollte Beteiligung des Finanzamts vermeiden․
Ehepaare ohne Kinder gehen oft davon aus, dass sie beim Tod des Partners Alleinerbe sind․ Dieser Irrtum führt im Ernstfall zu Streit․ Wie lässt sich das vermeiden?