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Die Richter stellten fest, dass der Eingriff in die Grundrechte von Kindern und Eltern verhältnismäßig ist․ Die Impfpflicht ist bereits seit 2020 in Kraft․ Die Verfassungsbeschwerde ist nun endgültig zurückgewiesen․
Die eigene Entfaltung zählt für Impfgegner mehr als die Solidarität mit Schwächeren. Statt ständig um die persönliche Freiheit zu fürchten, sollten die Menschen lieber eine andere Frage an die Gesundheitspolitik stellen.