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Wegen seiner Beratung zu Cum-ex-Geschäften verurteilt das Landgericht Bonn Hanno Berger zu einer langen Haft․ Der Angeklagte reagiert mit einer Mischung aus Ärger und Desinteresse․
Ein weiterer, ehemaliger Topmanager der Warburg-Gruppe muss wegen Cum-ex-Geschäften ins Gefängnis․ Das jüngste Urteil aus Bonn zeigt: Geschäftsführer sollten sich in der strafrechtlichen Aufarbeitung der illegalen Aktiengeschäfte nicht auf Unkenntnis und Störgefühle berufen․
Der Ex-Chef von Warburg Invest bereut die Mitwirkung an den Cum-ex-Deals․ Vor Gericht spricht er offen über den Druck der Strippenzieher und wie lukrativ die Transaktionen für die Investoren waren – in nur wenigen Wochen waren bis zu 30 Prozent Rendite möglich․
Vom „systematischen Missbrauch“ der steuergetriebenen Handelsstrategie will der frühere Chef von Warburg Invest nichts gemerkt haben․ Doch die Strafkammer in Bonn lässt den angeklagten Detlef M․ auflaufen․
Doch in der Gesamtbevölkerung misstrauen immer noch viele den angeblich umweltfreundlichen Anlagemöglichkeiten․ Das zeigt eine Umfrage der Privatbank Warburg․