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Zwei Kinder sollen nach einer künstlichen Befruchtung geboren worden sein, die ein Roboter durchgeführt hat․ Das könnte die Kinderwunschbehandlung günstiger machen – doch bis zur Automatisierung ist es noch ein weiter Weg․
Weil das Risiko einer Fehlgeburt mit steigendem Alter der Mutter zunimmt, wollte eine private Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht übernehmen․ Der Bundesgerichtshof hat nun dagegen geurteilt․