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Die Panoramafreiheit ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die lizenzfreie Verbreitung von Fotos von Kunstwerken․ Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass dies nicht für Drohnenbilder gilt․
Momentan liegen Stege und Boote vor der Talsperre auf dem Trockenen․ Doch auch das kann reizvoll sein, wie Fotografin Ina Fassbender mit Drohnenfotos zeigt․