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Kurz vor dem ersten Drohschreiben des „NSU 2․0“ suchte im 1․ Polizeirevier in Frankfurt jemand alles, was er in den Polizeisystemen zu der Anwältin finden konnte․ Im Prozess ist die Polizistin geladen, die an dem Computer eingeloggt war․ Doch sie schweigt․
Mehr als 400 Verfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen gab es in den vergangenen zwei Jahren gegen Polizisten․ Die Drohmails des „NSU 2․0“ haben das Thema in den Blickpunkt gerückt․
Zum zweiten Mal schon nehmen die Karlsruher Richter die Regelungen zum Zugriff auf „Bestandsdaten“ auseinander․ Der Gesetzgeber muss nachbessern und präzise Voraussetzungen festlegen․