Urteil aus dem Verkehrsrecht: Kurze Strecke im Rausch: Kein Fahrverbot nach Alkoholfahrt?#Ratgeber"Wer Sorgen hat, hat auch Likör", wusste schon Wilhelm Busch․ Doch ganz egal, aus welchem Grund gebechert wird, dass man sich an- oder betrunken nicht hinters Steuer setzt, sollte klar sein․ Aber wie ist das, wenn man nach 200 Metern Trunkenheitsfahrt seinen Fehler einsieht und den Wagen stehen lässt?