RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“
Die Pflegehelferin, die klagt, arbeitete 2022 an einem Krankenhaus in Quakenbrück, als der Landkreis Osnabrück sie aufforderte, ihre Immunität nachzuweisen. Die Behörde berief sich dabei auf eben den Paragrafen 20a des Infektionsgesetzes. Da die Frau keinen Nachweis vorbrachte, wurde ein Tätigkeitsverbot erlassen.
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