❗️Mensch zuerst – Es braucht ein Grundrecht auf analoges Leben
20.12.2024
Ein juristisches Gutachten betont eine staatliche Schutzpflicht gegenüber denen, die bei der Digitalisierung nicht mitmachen können oder wollen. In der Realität werden die Betroffenen immer mehr abgehängt und ausgegrenzt. Der öffentliche Sektor steht dem privaten dabei in nichts nach. Alles, was Kosten spart oder Profite verspricht, könnte es bald nur noch online geben. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben – in der Verfassung.
📍Die Digitalisierung übt Macht über uns aus beziehungsweise tun dies die politischen und wirtschaftlichen Kräfte, die sich ihrer zur Sicherung ihrer Interessen bedienen.
Aber die wenigsten ahnen das oder stören sich daran. Die allermeisten glauben, nichts als Vorteile für sich zu verbuchen: die unbegrenzten Möglichkeiten, Informationen zu beschaffen, über alle physikalischen Grenzen hinweg zu kommunizieren, allzeit zu konsumieren und ganz bequem die tollsten Dienstleistungen zu beanspruchen.
Die Kehrseiten nehmen sie nicht wahr oder sehen darüber hinweg, während sie sich mit ihrem Smartphone freiwillig einer Rundumbeschattung ausliefern, in erster Linie durch kommerzielle Akteure, mithin aber auch staatliche Stellen, Geheimdienste oder Kriminelle. Und sie bemerken nicht, dass andere ausgeschlossen, ins Abseits gedrängt werden.
❗️Denn wo eine Mehrheit durch ihr Verhalten neue Standards setzt, bleiben Minderheiten auf der Strecke: Menschen, die bei all dem Neuen nicht mitmachen können oder wollen, und solche, die zum Mitmachen genötigt sind.
@neu5GUntersuchungsAusschusshttps://www.nachdenkseiten.de/?p=126636