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Der Mensch genannt Philipp
Hilfe für Solo-Selbständige
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Das VG Düsseldorf erklärt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in drei Verfahren selbständiger Unternehmer in Nordrhein-Westfalen entschieden, die sich gegen die Anordnung der teilweisen Rückzahlung sog. Corona-Soforthilfen wehrten.
https://www.brak.de/newsroom/news/vg-zu-corona-soforthilfen-soloselbststaendige-in-nrw-muessen-nicht-zurueckzahlen/#:~:text=Das%20VG%20D%C3%BCsseldorf%20erkl%C3%A4rt%20die%20R%C3%BCckforderung%20von%20Corona%2DSoforthilfen%20f%C3%BCr%20rechtswidrig.&text=Das%20Verwaltungsgericht%20(VG)%20D%C3%BCsseldorf%20hat,Corona%2DSoforthilfen%20wehrten
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/muessen-solo-selbstaendige-in-nrw-die-corona-soforthilfe-zurueckzahlen-203760.html
Bundesrechtsanwaltskammer
Soloselbstständige in NRW müssen nicht zurückzahlen
Erst auf Umsatzausfall, dann auf Liquiditätsengpass abstellen? Das VG Düsseldorf erklärt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig.
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