Maskenpflicht in Arztpraxen rechtswidirg
❗️Seit Anfang April ist nun endlich auch die Maskenpflicht in Arztpraxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen aufgehoben worden. Leider gibt es Arztpraxen die weiterhin an der Maskenpflicht festhalten und die Maskenpflicht über das Hausrecht anordnen.
Es ist jedoch so, dass mitlerweile überhaupt keine Grundlage für die Verhängung einer Maskenspflicht mehr existiert. Zwar kann man über das Hausrecht einiges regeln aber eben keine Maskenpflicht anordnen.
In den letzten Tagen haben mir mehrere Personen geschrieben, dass sie in der Notaufnahme nur behandelt wurden nachdem sie eine Maske angezogen haben. Juristisch gesehen ist es rechtswidrig wenn Ärzte die Behandlung des Patienten vom Tragen einer Maske abhängig machen. Vorallem in der Notaufnahme wo es oft um lebensbedrohliche Verletzungen geht. Ärzte die tatsächlich die Behandlung des Patienten verweigern weil dieser keine Maske trägt machen sich zudem strafbar. Zusätzlich besteht dann auch die Möglichkeit Schmerzensgeldansprüche gegen den betreffenden Arzt geltend zu machen.
Sollte auch euer Arzt die Behandlung vom Tragen einer Maske abhängig machen solltet ihr umgehend Strafanzeige erstatten. Gerne helfe ich euch dann auch bei der richtigen Formulierung der Strafanzeige.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
https://t.center/DahlmannChristian