+++ ELEKTRONISCHER PATIENTENAKTE JETZT NOCH WIDERSPRECHEN! +++Im Video sage ich Euch, warum Ihr das noch 2024 tun solltet.
Musterschreiben dazu:
++ Widerspruch elektronische Patientenakte ++
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen (vgl. Az.: 1 BvR 619/20 und 1 BvQ 108/20).
Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei.
Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.
Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:
(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.
Mit freundlichen Grüßen
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