🇩🇪 Die elektronische Patientenakte (ePA) - Deutschland
Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten
(noch freiwillig) eine elektronische Patientenakte
(ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde & Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen & Behandlungen über Praxis- & Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden.
❗ Die ePA für alle ab 2025: Keine Privatsphäre mehr?
Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisiert bereitgestellt. Sie möchte den Austausch & die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben & die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem ab Januar 2025 widersprechen
(Opt-Out).
"Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein. Die Aufholjagd starten wir mit dem elektronischen Rezept, das ab 1. Januar Standard wird. 2025 bieten wir die elektronische Patientenakte für alle an. Und wir verbessern die Forschung an Gesundheitsdaten. Die Digitalgesetze markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems, das sowohl die Spitzenmedizin verbessern als auch die Routineversorgung sicherer machen wird. Damit wird es uns gelingen, bei Krebsforschung, Demenzstudien & anderen wichtigen Forschungsfragen in der Medizin wieder an die Weltspitze zu kommen."
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Dies meint zumindest Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
❗ Die Einführung der ePA verläuft bisher schleppend, da viele Ärzte & Patienten
(noch) nicht überzeugt sind. Datenschutzbedenken, technische Probleme &
(noch) fehlende Anreize für Ärzte sind einige der Gründe.
❗ Die Krankenkassen werden ab Januar 2025 verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA anzulegen, sofern die Versicherten nicht widersprochen haben. Über die Möglichkeiten des Widerspruchs informieren die Krankenkassen zeitnah. In diesem Rahmen haben die Krankenkassen einfache & barrierefreie Verfahren vorzusehen, durch die Versicherte widersprechen können. Ein Widerspruch ist auch nach Bereitstellung der ePA möglich & führt dann zu deren Löschung.
‼ Ab 2025 wird für Sie
(gesetzlich Versicherter) automatisch eine ePA angelegt, es sei denn, sie widersprechen aktiv
(Opt-Out). Sie haben also die ePA,
-außer- sie entscheiden sich dagegen.
‼ Als Privat Versicherter: Hier hängt es vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Diese
-können- optional eine ePA anbieten, jedoch auch hier nur mit dem Opt-Out-Verfahren. Wenn die private Krankenversicherung keine ePA anbietet oder der Versicherte widerspricht, hat er auch keine.
Derzeit
(Stand August 2024) gibt es noch kein flächendeckendes Opt-Out-Verfahren für die ePA, da die automatische Einrichtung erst ab 2025 geplant ist.
Ab 2025 wird es voraussichtlich folgende Möglichkeiten geben, der ePA zu widersprechen!
1⃣ Direkt bei Ihrer Krankenkasse
*⃣ Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über das Widerspruchsrecht & das Verfahren zu informieren.
*⃣ Sie können den Widerspruch wahrscheinlich schriftlich, telefonisch oder online bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
*⃣ Einige Krankenkassen bieten bereits jetzt die Möglichkeit, der ePA zu widersprechen, auch wenn diese noch nicht automatisch angelegt wird.
2⃣ Über die ePA-App
*⃣ Sobald die ePA für Sie eingerichtet wurde, können Sie den Widerspruch möglicherweise direkt in der App erklären.
*⃣ Die genauen Funktionen der ePA-Apps werden sich jedoch erst mit der Einführung im Jahr 2025 zeigen.
3⃣ Bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse
*⃣ Ombudsstellen sind unabhängige Schlichtungsstellen, die bei Konflikten zwischen Versicherten & Krankenkassen vermitteln.
*⃣ Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn Sie Fragen zur ePA oder Probleme mit dem Widerspruch haben.
⚠ Bleiben Sie informiert!
🔖 Quelle:
Bundesgesundheitsministerium
🇦🇹 Elektronische Gesundheitsakte (ELGA, Österreich)