Protokoll Teil 2:
Herr Rainer Dluzak ist Vertreter der Versammlungsbehörde. (Die Versammlungsbehörde ist in Lorsch eigentlich der Bürgermeister Christian Schönung selbst)
Auflage "Das Erzeugen von unnötigem Lärm, beispielsweise mittels Trommeln, Trillerpfeifen oder elektronischer Geräte ist währende des gesamten Aufzugs verboten"
(sinngemäß)
Hr. Duzlak hat hierbei folgendes erklärt:
- Unser Spaziergang sei eine Versammlung
- Diese Versammlung ist nicht angemeldet
- Es finden daher keine Kooperationsgespräche statt
- Wenn die Versammlung angemeldet werden würde, könnte man in dem Kooperatiosgespräch über das Trommeln reden und es würde dann vermutlich erlaubt.
- Es ist eine wiederkehrende Versammlung, die seit Dezember 2021 von uns betrieben wird
- Auf die Frage was den unnötiger "Lärm" sei, gingen die Augenbrauen nach oben und es sei Lärm, was wir machen. So wird das empfunden.
- Auf die Frage des Grundes für diese Auflage: Es gäbe Beschwerden und Anrufe von Anwohnern auf unserer Wegstrecke wegen Lärmbelästigung. Auch Gäste auf dem Marktplatz würden sich über das Trommeln beschweren.
Das ist der Grund für die o.g. Auflage der Versammlungsbehörde.
- Einen Versammlungsbescheid gibt es nicht.
- Wir bemerkten, dass es in der Vergangenheit ein räumliches Verbot im Bereich Altenheim gab. Das wies Hr Duzlak von sich. Wenn wäre das nur mündlich ausgesprochen worden.
Liebe Beteiligte an diesem Gespräch. Erinnert Euch, "scholzt" nicht! Ihr werdet alle als Zeugen vermutlich gebraucht.
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