Michael Hauke persönlich:
Als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
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Heute ist der Bescheid zu meinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) bei mir eingegangen. Knapp fünf Monate nach Antragstellung bin ich damit als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Der Bescheid ist unanfechtbar.
Ich habe für den Antrag eine ganz individuelle Begründung gewählt. Nichts aus dem Netz, denn die Gründe sind nun mal individuell. Möchte man aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern, sollte man keine Textbausteine oder Schablonen verwenden.
Dem Bescheid ging eine Musterung beim Bundeswehrkarrierezentrum (so heißt das heute) voraus. Nachdem ich tauglich gemustert wurde, hatte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) über meinen Antrag zu entscheiden.
Ich empfehle jedem Mann zwischen 18 und 59 Jahren dringend, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen und im Zweifel einen KDV-Antrag zu stellen.
Man schützt sich nicht nur, sondern setzt auch ein Zeichen!
steht auf, Kameraden 🪖