Das EU-Vermögensregister kommt durch die Hintertür | Von Norbert Häring
Wie immer still und heimlich:
»Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt, und alles deutet darauf hin, dass die EU die finanzielle Totalüberwachung der Bürger auf dem Umweg über die Banken einführt. Weder von diesen noch von der Aufsicht ist zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Banken neuerdings Auskunft über das Gesamtvermögen der Kunden verlangen. (...)
Dazu gehört eine Richtlinie <7>, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, zentrale Bankkontenregister einzurichten, „die die zeitnahe Ermittlung aller natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, die bei Kredit- oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet (…) Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer innehaben oder kontrollieren“. Ebenso müssen sie zentrale Immoblienregister und zentrale Register zu den Eigentümern von Unternehmen einrichten. Damit Behörden aus allen Mitgliedstaaten direkten Zugriff auf diese Informationen haben, müssen die Regierungen zentrale Zugangsstellen einrichten.«
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