Wieder eine Schlappe für die Spione des Verfassungsschutzes. Ein Lockspitzel sollte im Auftrag der Schlapphüte eine Straftat provozieren. Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen verdeckten Ermittler, der nach der Meldung bei der Staatsanwaltschaft als Abnehmer der „Nazi-Materialien“ auftrat.
Die Geschworenen erkannten allerdings eine „Tatprovokation“ und sprachen den Angeklagten wegen Wiederbetätigung und Holocaustleugnung frei.
Die Mehrheit der Österreicher findet, dass der Handel mit „NS-Devotionalien“ straffrei sein sollte.
Weg mit dem Verbotsgesetz!
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Infokanal Deutschösterreich