EIN ZUGRIFFS- ODER GEWOHNHEITSRECHT EXISTIERT NICHT😂💥
Ein Zugriffs- oder Gewohnheitsrecht der stärksten Fraktion auf das Amt des Landtagspräsidenten existiert in der Bundesrepublik nicht. Gewählt wird ohne parteipolitische Präferenzen, in freier und geheimer Wahl, einfach ein geeigneter Kandidat „aus dem Kreis der Abgeordneten“.