<strong>Es handelt sich dabei um diejenigen 380 Antennenstandorte in 127 Berner Gemeinden in welchen nachträglich, mittels einer Bagatellbewilligung der sogenannte Korrekturfaktor aufgeschaltet wurde. Weitere Kantone werden wohl folgen müssen. Siehe auch:
https://www.gigaherz.ch/5g-endlich-klartext-aus-lausanne/</strong>von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 15.6.2024
<strong></strong><a href="
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2024/06/Berner-Wappen.jpg">MediaBild oben: Einen gewaltigen Bock geschossen hat die Berner Regierung mitsamt ihrem Amt für Umwelt und Energie, indem sie den Mobilfunkbetreibern hunderte von Bagatellbewilligungen ausstellte. Zu Unrecht sagt jetzt das Bundesgericht. Hier unser Vorschlag für das neue Kantonswappen.<strong></strong>Der Korrekturfaktor erlaubt den Mobilfunkbetreibern ihre adaptiven 5G-Sendeantennen kurzzeitig, je nach Antennentyp, mit dem 2.5 bis 10-fachen der bewilligten Sendeleistung zu betreiben. Das heisst so kurzzeitig, dass dann der Strahlungsgrenzwert (AGW) an den Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) über 6 Minuten gemittelt wieder eingehalten sein sollte. Was an den OMEN, dank einer freiwilligen Leistungsbegrenzung zu kurzen Spitzen bis zum 3.2-Fachen des Strahlungsgrenzwertes (AGW) führen darf. Das heisst Kurzzeitig 16 statt nur 5V/m. Biologisch gesehen ein massiver Volksbeschiss.
Pflichtlektüre dazu: <a href="
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-1.pdf">
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-1.pdf<strong>Die Bagatellbewilligung</strong> ist eine Baubewilligung, zu welcher die betroffene Anwohnerschaft keinerlei Einsprache- oder Beschwerderechte hat. Ja nicht einmal benachrichtig werden muss. Alles wird von kantonalen Amtsstellen im Auftrag der Kantonsregierungen in seltsamer freundschaftlicher Zusammenarbeit mit den Betreiberfirmen heimlich und hinterrücks organisiert.<strong>Diesem Voksbeschiss,</strong> von den Kantonsregierungen angerdnet, setzt nun das Bundesgericht im Fall der Stadt Wil (SG) mit Grundsatzurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 ein jähes Ende. Im Stadtrat von Will (SG) sass zufällig einer der 4 von Tausenden Schweizer Miliz-Politikern, die noch gerade etwas von Funktechnik verstehen und nicht bereit war, einfach sang- und klanglos alles den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern auf den kantonalen Umweltämtern abzuschreiben, sondern sein eigenes Hirn einschaltete und die Sache bis vor Bundesgericht laufen liess. Und siehe da!<strong>Nun verkündet das Bundesgericht:</strong>
Zitat:<strong> </strong>Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem „Worst-Case-Szenario“ bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10 mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über 6 Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal einen Faktor 3 übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmässig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungs-Voraussetzungen erfüllt sind (so auch VG Zürich, Urteile VB.2021.00740 und 00743 vom 27. Oktober 2022 E. 3.3).
Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen. Siehe Punkt 4.2 der Erwägungen.
Und weiter geht es in Punkt 4.3. Zitat: Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erscheint geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise zu gewährleisten (Art. 29 und 29a BV). Ende Zitat.
Übrigens: BV heisst Bundesverfassung und OMEN heisst Ort empfindlicher Nutzung, wie Wohn- und Schlafraum, Schul- und Krankenzimmer sowie Innenraum-Arbeitsplatz.<strong>Erste Reaktion aus Bern</strong>…