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GefangenenHilfe Freundeskreis
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Balaclava Graphics Bautzen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/eugh-smartphone-zugriff-100.html
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