⬆️ Ein Artikel zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Volksverhetzungsparagraphen und zu einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, geschrieben von einer sehr klugen Juristin. Welche Äußerung ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, wie es Paragraph 130 Abs. 1 StGB zur Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung voraussetzt? Ist quasi jede Kritik an Zuwanderern geeignet, eine pogromartige Stimmung hervorzurufen? Wo endet nach der Rechtsprechung des BVerfG die Meinungsfreiheit?
Tatsache ist, dass der weltweit wohl einzigartige Straftatbestand „Volksverhetzung“ in Deutschland, eingeführt einst zum Schutz hauptsächlich der jüdischen Bevölkerung (siehe den zitierten Artikel zur Historie), heutzutage benutzt wird, die Meinungsfreiheit in vielen anderen Bereichen erheblich einzuschränken, und dass, wie im rezensierten Fall, eine überzeugende und eingehende Begründung der Gerichte, wie (hier: durch eine 74-Jährige auf Facebook) denn mit den jeweiligen Äußerungen in Form von Kommentaren auf Social-Media-Plattformen der öffentliche Frieden gefährdet worden sein soll, häufig fehlt. Wer, welche Anzahl von Facebook-Nutzern, liest solche Kommentare überhaupt? - Letztlich wird so etwas hauptsächlich durch die die KI-Programme wahrgenommen, die solche Äußerungen herausfiltern, gerade um sie dann strafrechtlich verfolgen zu können, und durch diejenigen, die sich, linksgrün, wie sie sind, darüber empören, also gerade der gegenteiligen Ansicht sind.
Sich offiziell als Amtsperson, darunter als Bundespräsident oder Regierungsmitglied vor eine Kamera von ARD oder ZDF zu stellen und Regierungs- und Coronakritische, friedliche Demonstranten oder Impfunwillige und sogar Impfgeschädigte mit harten Schimpfworten zu diffamieren, wie es immer wieder geschehen ist und weiter geschieht, war und ist viel eher geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, da es offiziell von Staats wegen verbreitet wird. Dies ist bekanntlich in Deutschland aber bisher straflos geblieben. Der Volksverhetzungsparagraph ist und bleibt in diesem Sinne nichts anderes als ein Instrument der regierenden Politiker zur Unterdrückung von ihnen unliebsamen Meinungen geworden, und somit ist der Straftatbestand verkommen zum universellen Werkzeug gegen politische Opposition, wie es sonst nur in - echten? - Diktaturen der Fall ist.