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Kompromiss im französischen Parlament: Mit den Stimmen der bürgerlichen Rechten wurde das Kaufkraftgesetz zur Entlastung der Bürger verabschiedet․ Die Beliebtheitswerte von Regierungschefin und Präsident gingen prompt nach oben․
Eine Nachbarschaftsinitiative hat zu einer Protestaktion gegen die Frankfurter Immobilienfirma WPS aufgerufen․ Die Initiative kritisiert Mieterhöhungen und wirft der Firma vor, ihre Mieter zu schikanieren․
Begründen Eigentümer die höhere Miete mit einem völlig veralteten Mietspiegel, kann der Mieter die Zustimmung verweigern․ Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt․
Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Ein Münchner Mieterverein hat vom Oberlandesgericht Recht bekommen․ Für die Mieter heißt das eine maximale Erhöhung von 3 Euro pro Quadratmeter, angekündigt waren 5 bis 13 Euro․
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Wenn Vermieter nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete erhöhen, können sich Mieter wegen finanzieller Überforderung wehren․ Es muss allerdings der Einzelfall geprüft werden․
Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete lässt sich eine höhere Miete begründen․ Fehlt der Mietspiegel, kann der Eigentümer sich nicht einfach mit Angaben einer Nachbarstadt behelfen, heißt es in einem Urteil․