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Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Die Volksbank in Welzheim durfte einem Kunden mit der Kündigung des Kontos drohen, weil dieser Kontoführungsgebühren zurückgefordert hatte․ Das könnte Signalcharakter haben․
Manche Banken kündigen das Konto, wenn Kunden Kontoführungsgebühren zurückfordern․ Verbraucherschützer ziehen dagegen jetzt vor Gericht․ Sie könnten Recht bekommen․
Die Bankenaufsicht BaFin ermahnt Deutschlands Banken: Sie sollen das BGH-Urteil zu unwirksamen Erhöhungen von Kontoführungsgebühren fair umsetzen․ Sonst drohten aufsichtsrechtliche Schritte․