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Weil sie 1988 einen vier Jahre alten Jungen sterben ließ, hat das Landgericht Frankfurt die mutmaßliche Sektenführerin Sylvia D․ zu lebenslanger Haft verurteilt․ Fast zwei Stunden begründet der Vorsitzende Richter das Urteil – und geht die Angeklagte hart an․
Sylvia D․ soll 1988 einen vier Jahre alten Jungen getötet haben, weil sie ihn als „Reinkarnation Hitlers“ sah․ Nun steht sie zum zweiten Mal vor Gericht․ Die Richter am Landgericht Frankfurt müssen entscheiden: Mord oder Freispruch?
In der Neuauflage des sogenannten Sektenmord-Prozesses spricht die mutmaßliche Anführerin Sylvia D․ über den Tod ihres Enkels․ Dieser wird ihr zur Last gelegt․ In den teils wirren Ausführungen gibt es nur Gut und vor allem Böse․
Das Frankfurter Landgericht muss den Tod eines vier Jahre alten Jungen aus dem Jahr 1988 aufklären․ Der Prozess ist bereits der dritte im Fall des Hanauer Sektenmords․
Wer der Sektenführerin nicht folgte, der war „von dem Dunklen besessen“․ Das kostete 1988 in Hanau einem Kind das Leben․ Nun sagt der Sohn der Sektenführerin im Prozess gegen die Mutter des getöteten Jungen aus․
Wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen ist die Anführerin einer Sekte zu lebenslanger Haft verurteilt worden․ Vor Gericht wird ein verstörender Personenkult offenbar․
Wegen des Todes eines Jungen in Hanau vor 31 Jahren steht in Hanau eine mutmaßliche Sekten-Chefin vor Gericht․ In dem Mordprozess kommen absurde Facetten ans Licht․
Ein Junge erstickt qualvoll in einem Sack eingeschnürt, weil er „besessen“ gewesen sein soll․ 30 Jahre später wird der mutmaßlichen Täterin der Prozess gemacht․ Sie soll eine die Anführerin einer Sekte gewesen sein․