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Der verurteilte Täter im Fall des sogenannten Horrorhauses von Höxter muss nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung․ Das hat das Landgericht Paderborn angeordnet․
Beim Prozessauftakt um die Frage, ob Wilfried W․ nach der Haft in Sicherheitsverwahrung muss, bescheinigt ihm ein Gutachter klare psychopathische Persönlichkeitszüge – Leid könne er nicht verstehen․
Sie sehen dem Original zum Verwechseln ähnlich: Knapp 100 unechte Zehn-Euro-Scheine lagen am Wochenende öffentlich in Höxter herum, nun warnt die Polizei vor falschen Scheinen im Wechselgeld․ Erste Fälle sind bereits bekannt․