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Das Bundesverfassungsgericht erklärt die entsprechende Norm des Strafgesetzbuchs für nichtig – und entscheidet erstmals, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ enthält․
Wenige Kontroversen werden so emotional geführt wie die um Möglichkeiten der assistierten Selbsttötung․ Nun hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet․