🇨🇭 Sieg für die Presseethik24.01.2024 um 12 : 35 Uhr
GERICHTSURTEIL: Journalisten dürfen Krall nicht als Antisemiten bezeichnen, nur weil Blume das sagtEine Journalistin von "
Kath.ch" hatte den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Michael Blume, der selbst schon auf einer Liste einflussreicher Antisemiten gelandet war (
siehe hier), dahingehend zitiert, dass Krall antisemitische Verschwörungsmythen verbreite. Eine Stellungnahme von Krall hatte sie nicht eingeholt.
Das BG Zürich urteilte, dass es für den Antisemitismus-Vorwurf nicht ausreiche, nur eine Quelle zu nennen. Zitat: "Es gibt nicht genug Belege, um ihm eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Journalistin kann ans Obergericht weiterziehen. Ihre Redaktion hat diesen Schritt schon angekündigt.
👀 Quelle NZZ🐣 Krall dazu auf Twitter👀 Gegenstellungnahme von Kath.ch#Pressefreiheit #UebleNachrede #PresseethikInteressierte Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander