🇻🇦 Schäfchen ins Trockene 30.08.2022 um 18 : 40 Uhr
Am 22. August 2022 ordnete Papst Franziskus an, dass alle dem Heiligen Stuhl zugehörigen Einrichtungen binnen einer Frist von 30 Tagen ab dem 01.09.2022 alle ihre Finanzaktiva (also alle Anwartschaften auf zukünftige Zahlungen, beispielsweise Schuldscheine, Wechsel, Wertpapiere) an die vatikanische Bank IOR ("Istituto per le Opere di Religione") übertragen müssen.