🇦🇹⚡️ Energiepreiserhöhungen 06.12.2023 um 07 : 55 Uhr
Der Verbraucherschutz Verein informiert: wer eine geschmalzene Jahresrechung von EVN & Co. erhält, ohne dass vorher eine persönliche Mitteilung über die Erhöhung der Preise ergangen wäre, kann sich wehren:
Besonders interessant (Zitat): "Wenn aber der Lieferant mit „100% österreichischer Strom aus Wasserkraft“ wirbt und selbst Strom erzeugt, dann ist eine Bindung an Marktpreise unzulässig (OLG Wien)"