Allergien nicht im #Impfpflichtgesetz?
06.02.2022 um 21 : 03 Uhr
§ 3. (1) Die Impfpflicht besteht nicht für:
1. Schwangere,
2. Personen,
a) die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff gemäß § 2 Z 3 geimpft werden können,
b) bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist,
c) die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben, und
3. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme.
Bitte nicht in Panik fallen. Erst mal in aller Ruhe das Gesetz durchlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_4/BGBLA_2022_I_4.html
Es ist kein "Impfpflichtgesetz". Der Titel ist irreführend. Es ist ein "Gesetz zur verpflichtenden Befassung mit der Frage, ob der Einzelne impffähig ist".
#impfpflicht #impffähigkeit #papierkrieg
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander