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Allergien nicht im #Impfpflichtgesetz? 06.02.2022 um 21 : 03 Uhr § 3. (1) Die Impfpflicht besteht nicht für: 1. Schwangere, 2. Personen, a) die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff gemäß § 2 Z 3 geimpft werden können, b) bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist, c) die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben, und 3. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme. Bitte nicht in Panik fallen. Erst mal in aller Ruhe das Gesetz durchlesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_4/BGBLA_2022_I_4.html Es ist kein "Impfpflichtgesetz". Der Titel ist irreführend. Es ist ein "Gesetz zur verpflichtenden Befassung mit der Frage, ob der Einzelne impffähig ist". #impfpflicht #impffähigkeit #papierkrieg Liebe Grüße, Alexander Ehrlich @ehrlichalexander
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