🇦🇹 Begründung der Staatsanwaltschaft
26.05.2022 um 19 : 26 Uhr
Richtungweisende Begründung
Anbei die gestern eingelangte Begründung der Staatsanwaltschaft für Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzgl.
1) der verleumderischen Strafanzeige im #MauthausenSkandal vom 14.05.2021
(
🎞 siehe Doku hier)
2) der "
Postkarte-10-Minuten-in-TG-Gruppe" Sache vom 24.03.2021.
Was ist daran bemerkenswert?
1️⃣ Die korrekte Feststellung, dass das Abspielen des Redezitates nicht funktioniert hat (= "Versuch").
2️⃣ Die korrekte Feststellung, dass
nicht jeder, der eine NS-Rede abspielt, dies zur Verherrlichung oder Verharmlosung tut. Auf den Vorsatz / die Nutzungsabsicht kommt es an, nicht auf das genutzte Material. Das heißt, dass man immer noch und auch künftig
Originalmaterial für Warnung vor Wiederholung nutzen darf.
Eigentlich selbstverständlich. Aber in der "Neuen Normalität" eben nicht.
Hier wurde ein Stück "Alte Normalität" und Sachlichkeit erfolgreich verteidigt.
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander