Masernimpfung – ein (weiteres) Geschäft mit der Angst?
Presserklärung der AG Gesundheit Bund zum Thema Masern-Impfpflicht
Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen durch das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022, veröffentlicht am 18. August 2022, entstammt der gleichen Quelle wie die Entscheidungen zu der berufsbezogenen Impfpflicht mit den experimentellen Genprodukten, die als sog. Corona-„Impfung“ eingesetzt werden. In beiden Fällen wurden Einsprüche gegen eine Pflicht-Impfung, die laut den Klägern u.a. gegen §2 des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) verstößt, mit der Begründung abgewehrt, das Robert-Koch-Institut (RKI) hätte Unbedenklichkeit und Nutzen der Impfung geprüft. Dabei gibt es in der Geschichte des RKI viele Ungereimtheiten und Fehlentscheidungen (z.T. auf der eigenen Website so angegeben) – schon deshalb muss diese Begründung zurückgewiesen werden.