Das geplante DIGITALGESETZsieht vor, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger/-innen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen. Bei der Organspende hatte der Bundestag eine derartige Widerspruchslösung bisher abgelehnt. Bei hochsensiblen, medizinischen Daten ist jedoch beabsichtigt, diese Hürde zu umgehen.
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Patienten sind Eigentümer ihrer personenbezogenen Daten. dieBasis wendet sich gegen die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten. Solche Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke und nur nach ausführlicher Aufklärung und Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden. (Mitgliederkonsens Juli 2021)