Prof. Sucharit Bhakdi muss sich erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
Das Berufungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft vor dem Kieler Landgericht überrascht nicht wirklich, war es doch bereits nach dem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Plön angekündigt worden.
„Einem Kieler Gerichtssprecher zufolge wird das Verfahren gegen Bhakdi voraussichtlich erst im kommenden Jahr terminiert werden können“, teilt FOCUS mit.
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Wir erwarten auch bei dem Revival des Prozesses vor dem Landgericht in Kiel keine andere Entscheidung als beim ersten Prozess: Freispruch von den haltlosen Antisemitismusvorwürfen für den „lupenreinen Demokraten“, der es wagte, sich gegen das Narrativ der Regierung zu stellen. Bhakdis Buch "Corona Fehlalarm?" war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020.
Wir bedauern zutiefst, dass sich Sucharit Bhakdi erneut einer medialen Kampagne aussetzen muss und werden den Verlauf kritisch beobachten.
Für seine Attacke auf Oppositionelle in Forschung und Lehre unter dem Titel „Prof. Dr. Kokolores“ hat der SPIEGEL sich die falschen Opfer ausgesucht. Prof. Ulrike Guérot, Prof. Michael Meyen, Prof. Sucharit Bhakdiund der renommierte Journalist Patrick Baab sind vier wehrhafte Intellektuelle und als solche geschult im evidenzbasierten Widerspruch. Ihr Urteil über den Kokolores, den eine übereifrige Nachwuchsautorin für den SPIEGEL zusammenschrieb, ist so analytisch scharf wie gnadenlos ehrlich:
Die Autoren um Prof. Guérot haben eine treffende Eulogie auf den SPIEGEL geschrieben. Das Propagandablatt des gehobenen akademischen Mittelstandes hat sein bestes gegeben, Interessen und Herrschaftsverhältnisse zu verschleiern, ist dabei krachend gescheitert, und nun komplett erledigt. Gut so.
Prozessbeobachtung und die Berichterstattung in den "Leitmedien"
Am vergangenen Dienstag, dem 23. Mai 2023, erreichte das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön seinen Höhepunkt. Pressevertreter nahezu aller großen Medienanstalten, darunter auch die Tagesschau und die dpa, warteten mit Spannung darauf, dass der von ihnen stets als Corona-Leugner und Verbreiter von Falschinformationen bezeichnete Bhakdi jetzt auch noch wegen antisemitischer Äußerungen rechtskräftig verurteilt würde. Doch es sollte ganz anders kommen.
Die taz suggeriert in ihrem Beitrag, Prof. Bhakdi sei aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Dies ist jedoch falsch! Richtig ist: Er wurde auf Basis nicht vorhandener Beweise angeklagt.
Im nervenaufreibenden Prozess um den ehemaligen Uni-Professor und unser Mitglied Dr. Sucharit Bhakdi kam es nach einem Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Volksverhetzung konnten bereits zu Beginn der Verhandlung und im Ergebnis nicht überzeugen.
In einem Interview mit Alexander Wallasch äußert sich einer der Verteidiger, unser Mitglied Prof. Martin Schwab, zum Verfahrensablauf aber auch zur medialen Kampagne gegen den Mediziner:
„Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.“
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Auch vor dem Hintergrund der angekündigten Berufung des Landes Schleswig-Holstein gegen das Urteil:
#diebasis NRW wünscht sich weitere Urteile nach den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit für die vielen ähnlichen, noch laufenden Verfahren, in denen bisher unbescholtene Bürger vor Gericht stehen.
Der von den Anwälten Martin Schwab, Tobias Weissenborn und Sven Lausen vertretene Medizinprofessor wurde von der Anklage der Volksverhetzung freigesprochen.
Am Tag des Grundgesetzes können wir mit diesem Urteil feiern, dass es doch noch ein gewisses Maß an Rechtsstaatlichkeit in diesem Land gibt.
Am 23. Mai beginnt vor dem Amtsgericht Plön der Prozess gegen Prof. Sucharit Bhakdi, der sich hier gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigen muss.
Gerichtet werden soll aus unserer Sicht nicht über Sucharit Bhakdi sondern über die Meinungsfreiheit. Wir stehen zu Sucharit Bhakdi! Wir senden positive Energie und vertrauen auf unsere Rechtsstaatlichkeit zu Gunsten unseres ehrenwerten Mitglieds.
dieBasis wehrt sich entschieden gegen den Missbrauch von Antisemitismusvorwürfen und ihre Entwertung zum Werkzeug gegen „Meinungsabweichler“ wie Sucharit Bhakdi. Wir sehen die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr, die nur auf dem Boden von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und entsprechendem Pluralismus existieren kann.