Wahlwiederholung – Die Bundestagswahl 2021 war in Berlin teilweise verfassungswidrig von Holger Gräf
Es war ein Skandal, der seinerzeit fast ungehört verhallte. Bereits Anfang 2022 hatte der damalige Bundeswahlleiter, Dr. Georg Thiel, die Wahl teilweise mit drastischen Äußerungen angefochten, so beispielsweise sinngemäß, dass die Bundesrepublik doch keine Bananenrepublik sei und es doch zu schaffen sein müsse, eine demokratische Bundestagswahl durchzuführen.
Das Wahldebakel vom 26. September 2021 könnte sinnbildlich für die Zerrüttung unserer Demokratie stehen. [...]
Nun entschied das Bundesverfassungsgericht und ordnete eine Wahlwiederholung in 455 Wahlbezirken an. [...]
Nach dem Bundeswahlgesetz findet eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach der Feststellung statt. Rein rechnerisch wäre dies der 11. Februar 2024.