Überwachung und Kontrolle der Autofahrer?
Die Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen auf Basis der „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ trat am 05. Januar 2020 in Kraft. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgte nun zum 7.7.2024.
Sie schreibt neben einer neu festgelegten und sehr anspruchsvollen Cybersicherheit eine Vielzahl von Assistenzsystemen verbindlich für alle Fahrzeuge aller Leistung- und Ausstattungsklassen vor. Übergangsregelungen gibt es nur für einige wenige Modelle und für begrenzte Zeit; ältere Konzeptionierungen, die noch nicht zugelassen wurden, stehen vor dem Aus.
Diese neue Fahrzeuggeneration überwacht, insbesondere das Fahrverhalten von Fahrern. Quelle
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Auch wenn Sicherheitsaspekte hier augenscheinlich den Ausschlag geben (sollen): dieBasis lehnt die anlasslose #Überwachung von Bürgern ab. Eine Massenüberwachung oder die Erstellung von Bewegungsprofilen darf es nicht geben.
#diebasis #kontrolle #autofahrer #digitalisierung