Der Bundesrat hat am 05. Juli beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung beim Bundestag einzubringen. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall und nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall. Zudem soll die Altersgrenze auf 14 Jahre abgesenkt werden. Auch die Aussagen zum Hirntod sind umstritten.
Wer ein Organ spenden will, kann dies immer gerne tun. Wir sehen jedoch kritisch, dass ein (irrtümlich) nicht erfolgter Widerspruch automatisch als Zustimmung gelten soll. Unsere Körper sollten nicht „automatisch” im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit dem Organhandel dienen, der in der Folge für die Ärzte und Kliniken lukrativer sein könnte, als unser Leben zu retten.