Das Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt die einrichtungsbezogene Impfpflicht seit November 2022 für verfassungswidrig – ein deutliches Signal.
Die Pflicht beruhte auf der falschen Annahme, dass die Impfung die Virusübertragung verhindere. Das Robert Koch-Institut wusste das bereits seit längerem, doch trotzdem wurden die Maßnahmen nicht angepasst.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Doch ob dies echte Gerechtigkeit für die Betroffenen bringt, bleibt abzuwarten. Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen stehen weiterhin aus.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland läuft aus. Damit endet für die Menschen in medizinischen und Pflegeberufen der Zwang, sich impfen zu lassen, um den Beruf ausüben zu können.
Als die Impfpflicht am 15. März 2022 in Kraft trat, gab es keine einzige Studie, die nachweisen konnte, dass Ungeimpfte im Gesundheitswesen mehr Patienten mit Corona infizieren als geimpfte Mitarbeiter.
Daher war diese "Pflicht" auch aus unserer Sicht von vorneherein sinnfrei und übergriffig. Eine überzeugende Begründung für die Impfpflicht gab es im Frühjahr genauso wenig wie heute. Politischer Aktionismus führte im Gegenteil zu unfassbar viel Leid: nicht nur für die von der Impfpflicht Betroffenen sondern auch für Patienten, denen es durch Personalwegfall nun noch mehr an fürsorgender Pflege mangelte als in den Jahren zuvor.
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