NRW: Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Änderungen des LEP
Die Landesregierung hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) zu ändern. Bis zum 28. Juli 2023 besteht im Rahmen des obligatorischen Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit für jeden Bürger und jede Bürgerin, eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.
Ziel der Änderung ist insbesondere die schnelle Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und damit den Ausbau von Wind- und Solaranlagen großflächig und schnell voran zu treiben.
Dabei sollen
🟩 Mindestabstände zu Wohngebieten entfallen, 🟦 Höhenbeschränkungen aufgehoben werden, 🟥 Waldflächen genutzt werden können, 🟧 und Äcker und Seen für Solar- und PV-Anlagen freigegeben werden.
Mit Beteiligungsverfahren diesem Wahnsinn ein Ende bereiten!