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2/3 Dann kam es im Herbst zu den konstituierenden Sitzungen der Landesparlamente in Dresden und Erfurt – darüber ist nun zu reden. In Sachsen lief alles geräuschlos ab. Die AfD wählte CDU-Kandidaten, die CDU zeigte sich umgekehrt erkenntlich. Jedenfalls kamen AfD-Kandidaten auf Ergebnisse, die nur durch externe Hilfe möglich sind. Unser Bundessprecher Tino Chrupalla hat daraufhin die sächsische Situation gelobt für ihre Ruhe und Sachlichkeit. Er lobte damit indirekt allerdings eine Selbstverständlichkeit: nämlich erstens, dass der stärksten Kraft nach der Wahl das Amt des Parlamentspräsidenten zusteht und zweitens, dass die zweitstärkste Kraft, die AfD, natürlich das über 150 Jahre alte Verfassungsgewohnheitsrecht exekutiert. Allerdings ist die Situation in Thüringen eine ganz andere, genauer eine mit vertauschten Rollen. Hier sind wir nämlich mit 32,8 Prozent, knapp zehn Prozent vor der zweitplatzierten CDU, mit Abstand stärkste Kraft geworden. Und selbstverständlich mussten wir als rechtsstaatstreue Kraft mit dem grundsätzlichen Anspruch auftreten, das legislative Spitzenamt besetzen zu dürfen. Zur Erinnerung sei an dieser Stelle Mike Mohring zitiert, der 2018 als damaliger Landes- und Fraktionschef der CDU Thüringen formulierte: »Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Thüringer Landtags liegt bei der stärksten Landtagsfraktion. Gemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird.« Soweit die über anderthalb Jahrhunderte in Deutschland gelebte parlamentarische Praxis, die wir fortsetzen wollten. Dass die konstituierende Sitzung eskalierte, liegt eben daran, dass die Fraktionen der Kartellparteien sich gegen das Verfassungsgewohnheitsrecht verschworen und offenkundig unter Mithilfe auch der eigentlich zur Neutralität verpflichteten Landtagsverwaltung und des Verfassungsgerichts, die Spielregeln mitten im Spiel änderten. Der neue Landtagspräsident geht in die Geschichte ein als der erste Präsident, für den die Regeln »demokratisch angepasst« werden mussten. Wir müssen dies betonen: Er ist nur im Amt, um einen anderen zu verhindern. Er ist nicht im Amt als Resultat des Volkswillens und der politischen Legitimität! Neben dem Schaden für das Ansehen des Thüringer Parlaments durch den Klamauk, den die Kartellparteien veranstalteten, muss jeden Demokratie- und Rechtsstaatfreund die zu Tage getretene Dysfunktionalität der Gewaltenteilung besorgen: Der Beschluss des Verfassungsgerichts transportiert nicht nur Unwahrheiten über den von der AfD gestellten Alterspräsidenten und führt Gesetze ad absurdum, sondern wurde sogar von einem Richter getroffen, dessen Sohn in den Reihen der CDU-Antragsteller sitzt. Die Presse hakt da nicht nach, sondern verschleiert es. Und dann wird ausgerechnet der AfD vorgeworfen, sich nicht an »Spielregeln« zu halten.
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