Keine Seltenheit mehr: Frauen mit mehreren Fehlgeburten in einem Jahr
"Bisher, so Albrecht Jahn, gebe es nur sehr wenige Studien, allerdings viele beunruhigende Beobachtungen. „Von Hebammen und Ärzten wird intern über eine Zunahme der Totgeburten und eine Zunahme von Missbildungen an Herz und Skelett berichtet“, sagt er. Ihm lägen außerdem Berichte von Plazentaveränderungen vor. Alarmierend ist für ihn eine Anfang dieses Jahres in die Meta-Datenbank PuBMed eingestellte Untersuchung. Dabei habe man funktionsfähige mRNA im Nabelschnurblut von zwei Frauen gefunden, die kurz vor der Entbindung eine mRNA-Impfung erhalten hatten. Eine indirekte Mitimpfung des Ungeborenen hielte der Dannenberger Kinderarzt für „fatal“.
„Wenn der Impfstoff von BionTech die Plazentaschranke durchbrechen kann, würden wir die fetalen Zellen anregen, toxische Spikeproteine zu bilden“, warnt er. Die schwache, unreife Immunantwort des Embryos während der Frühschwangerschaft sei vermutlich nicht in der Lage, die Spike produzierenden Zellen zu eliminieren. „Aus internen Berichten wird vermutet, dass in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten 50 bis 85 Prozent der geimpften Frauen einen Frühabort hatten“, ergänzt Jahn. Deshalb sei die mRNA-Impfung erst ab dem 4. Schwangerschaftsmonat empfohlen worden."
Am 3.9. fand vor dem Amtsgericht Vechta eine Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Den Eltern wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt, weil sie den Masern-Impfnachweis ihrer Tochter nicht vorgelegt hatten – dagegen legten sie Einspruch ein.
NEXT LEVEL begleitet die Eltern während des gesamten Prozesses und bietet umfassende rechtliche Beratung. Unsere Prozessstrategie argumentiert, dass das IfSG in §1 Abs. 2 im Hinblick auf das „Masernvirus“ verletzt wurde. Die Virologen hätten bei der Nachweiserbringung nicht nach dem "Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik" gehandelt, wie es das Gesetz vorschreibt. Zur Untermauerung wurden zahlreiche Beweismittelanträge eingereicht, die darlegen, dass die Virologen mehrfach gegen die rechtsverbindlichen wissenschaftlichen Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verstoßen haben.
Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung ohne Urteil auf den 26. November.
Schöne Erinnerung an eine schöne Aktion, die ich mit Bastian Barucker und anderen vor 2 Jahren gestartet hatte, um die Kinder von dem Maßnahmenterror zu befreien. Mit Anleitung zum Selbstwirksamwerden in einer #TuDu-Liste und einem #TusLetter. #initiativekindeswohl